Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elco AG

1. Allgemeines

Sämtliche Beziehungen zwischen der Elco AG («Hersteller») und einem Besteller betreffend die Herstellung, den Kauf und die Lieferung von Waren werden ausschliesslich durch den individuellen Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Besteller sowie die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche gegenüber allfälligen allgemeinen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen des Bestellers in jedem Falle Priorität geniessen, geregelt.

2. Lieferfristen

  • 2.1 Die von den Parteien vereinbarten Lieferfristen oder Liefertermine stellen keine Verfalltage oder Fixdaten dar. Es ist nicht Absicht der Parteien, dass der Hersteller ohne Willen des Bestellers nur bis zum vereinbarten Termin oder bis zum Ablauf der vereinbarten Frist liefern darf.
  • 2.2 Die Lieferfristen beginnen mit dem Eingang der Auftragsunterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck, Auflagenhöhe, Seitenaufteilung etc.) beim Hersteller. Lieferfristen oder Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den Produktionsort verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  • 2.3 Die Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die der Hersteller mit angemessenem Aufwand nicht beseitigen kann, wie z.B. Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Ausfall von wesentlichen Produktionseinrichtungen, Arbeitskonflikte (z.B. Streik und Aussperrung), verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, soweit solche Hindernisse die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware beeinflussen. Dies gilt ungeachtet, ob die Hindernisse beim Hersteller, beim Besteller oder bei Dritten auftreten. Diese Umstände sind auch dann nicht vom Hersteller zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Lieferverzuges auftreten.
  • 2.4 Der Hersteller ist nicht mehr an die vereinbarten Lieferfristen oder Liefertermine gebunden, wenn die erforderlichen Unterlagen des Bestellers (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck, Auflagenhöhe, Sortenaufteilung etc.) nicht spätestens am vereinbarten Zeitpunkt beim Hersteller eintreffen, wenn der Besteller diese Unterlagen nachträglich abzuändern wünscht, wodurch sich eine Verzögerung der Lieferung ergibt, wenn der Besteller mit der Leistung fälliger Zahlungen oder der Erfüllung anderer vertraglicher Pflichten oder Obliegenheiten in Verzug ist, oder wenn Gut zum Druck, Gut zur Ausführung etc. nicht innerhalb der vom Hersteller gesetzten Frist erteilt werden.

3. Annahme

  • 3.1 Der Besteller ist verpflichtet, die vertragsgemäss angebotene Ware anzunehmen. Erfolgt die Warenannahme nicht innerhalb angemessener oder vereinbarter Frist nach avisierter Fertigstellung, ist der Hersteller berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zu hinterlegen. Der Hersteller ist zudem berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Frist und entsprechender Androhung anderweitig über die Ware zu verfügen und den Besteller innert angemessener weiterer Frist mit anderer, möglichst gleichartiger Ware zu beliefern.

4. Eigentumsvorbehalt

  • 4.1 Der Hersteller behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Besteller ist verpflichtet, dem Hersteller den Standort der Ware und jegliche Verlegung derselben mitzuteilen. Der Hersteller ist zum Eintrag des Eigentumsvorbehalts auf Kosten des Bestellers in das entsprechende Register berechtigt, soweit das Recht am Ort der gelegenen Sache dies vorsieht. Der Besteller bevollmächtigt hiermit den Hersteller, auch die anderen am Ort der gelegenen Sache zur Begründung des Eigentumsvorbehalts notwendigen Formalitäten in seinem Namen vorzunehmen.
  • 4.2 Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat er den Hersteller unverzüglich zu benachrichtigen.
  • 4.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Hersteller nach Mahnung und entsprechender Androhung zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Besteller zu deren Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch den Hersteller gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5. Gewährleistung

Für Mängel der Ware leistet der Hersteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt Gewähr:
  • 5.1 Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab der Produktionsstätte. Wird der Abgang der Lieferung ab Produktionsstätte aus Gründen verzögert, die der Hersteller nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist gesamthaft spätestens 4 Monate nach Bereitstellung des Liefergegenstandes zum Versand resp. Meldung der Versandbereitschaft.
  • 5.2 Der Besteller ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung der Ware zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen innerhalb der vereinbarten Frist dem Hersteller zu retournieren. Dabei vom Besteller nicht geltend gemachte Mängel oder Abweichungen gelten als von diesem genehmigt. Vom Besteller telefonisch aufgegebene Korrekturen und Aenderungen müssen von diesem innerhalb von 24 Stunden schriftlich bestätigt werden. Ansonsten entfallen hinsichtlich dieser Korrekturen und Aenderungen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, übernimmt der Hersteller keinerlei Gewähr für Mängel der Ware, die nicht nachweisbar auf grob mangelhafte Vertragsausführung seitens des Herstellers zurückzuführen sind.
  • 5.3 Der Besteller hat die Ware unmittelbar nach ihrem Empfang auf Mängel zu überprüfen und dabei festgestellte Mängel dem Hersteller innert 8 Tagen nach dem Warenempfang schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, die bei sorgfältiger Prüfung der Ware nicht erkennbar waren. Solche versteckten Mängel sind dem Hersteller innert 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.
  • 5.4 Der Hersteller verpflichtet sich, die mangelhafte Ware bei fristgerechter Reklamation innert angemessener Frist unentgeltlich auszubessern oder nach seiner Wahl gegen Rückgabe der angeblich mangelhaften Ware neu zu liefern.
  • 5.5 Branchenübliche Abweichungen in der Ausführung und dem Material der Ware, insbesondere hinsichtlich der Schnittgenauigkeit, der Originalgetreue der Reproduktion, dem Tonwert und der Qualität der Druckträger (Papier, Karton etc.) stellen keine Mängel der Ware dar. Sie lassen keine Gewährleistungsansprüche des Bestellers entstehen.

6. Urheberrechte/Reproduktionsrecht

  • 6.1 Der Hersteller ist ausschliesslicher Inhaber sämtlicher Urheberrechte sowie sämtlicher verwandter Schutzrechte, welche an einem bei der Warenherstellung geschaffenen Werk gemäss Urheberrechtsgesetz bestehen. Er hat insbesondere das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird.
  • 6.2 Die Reproduktion und der Druck aller dem Hersteller vom Besteller zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Rechte zur Reproduktion und zum Druck besitzt. Dies gilt auch für die Wiederbenutzung von Bild- und Textvorlagen sowie von Mustern und dergleichen, welche dem Hersteller vom Besteller zu einem früheren Zeitpunkt übergeben und vom Hersteller vereinbarungsgemäss archiviert worden sind.
  • 6.3 Der Besteller verpflichtet sich, den Hersteller auf Anzeige hin von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zu befreien und alle Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen, welche durch die Reproduktion und den Druck der dem Hersteller vom Besteller zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen entstehen können.

7. Haftungsbeschränkung

  • 7.1 Der Hersteller haftet insgesamt maximal im Umfange des vereinbarten oder bestätigten Warenpreises für direkte Schäden des Bestellers, welche er oder seine Hilfspersonen in Erfüllung der vertraglichen Pflichten grobfahrlässig oder in rechtswidriger Absicht verursacht haben.
  • 7.2 Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger oder Modem), welche inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Hersteller keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel der bestellten Produkte entstehen. Für Datenverluste von angelieferten oder weiter zu verarbeitenden Daten übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung.
  • 7.3 Über die obengenannten Schadenersatzansprüche hinausgehende Schadenersatzansprüche des Bestellers bestehen nicht. Insbesondere übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung für indirekte oder Mängelfolgeschäden, ökonomische Schäden oder Schäden aus entgangenen Aufträgen oder entgangenen Gewinnen des Bestellers etc.

8. Änderungen, Ergänzungen und Teilnichtigkeit

  • 8.1 Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages zwischen dem Hersteller und einem Besteller sowie alle anderen rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • 8.2 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages zwischen dem Hersteller und einem Besteller nichtig oder unwirksam sein so ist die betreffende Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende gültige Bestimmung zu ersetzten. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

9. Vertraulichkeit der Daten

  • 9.1 Mit der Einwilligung für den Erhalt des E-Newsletters erklären Sie sich mit dem Empfang von Informationen über myelco-Produkte einverstanden. Der Newsletter wird von Elco AG versandt. Die Einwilligung in den E-Newsletter ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
  • 9.2 Diese Website verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und einerseits eine Analyse Ihrer Benutzung der Website ermöglichen und andererseits für gewisse Funktionen der Website benötigt werden (z.B. Warenkorb-Funktion, ggf. Auto-Login). Damit können Sie bei einem erneuten Besuch der Website wiedererkannt und es können Ihre Daten wieder aufgerufen werden. Einige dieser Cookies werden am Ende Ihres Besuchs gelöscht; die anderen können Sie in Ihrem Browser manuell löschen (Sie werden dann nicht wiedererkannt, es sei denn, Sie melden sich unter ihrem Benutzernamen wieder an). Sie können Ihren Browser auch so einstellen, dass er Cookies verweigert; Sie können dann aber ggf. nicht sämtliche Funktionen der Website vollumfänglich nutzen.
  • 9.3 Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschliesslich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • 10.1 Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz des Herstellers.
  • 10.2 Für alle aus oder im Zusammenhang mit dem individuellen Vertrag zwischen den Vertragsparteien und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gegebenenfalls entstehenden Streitigkeiten, einschliesslich solche über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung sollen ausschliesslich die Gerichte am Sitz des Herstellers zuständig sein. Der Hersteller ist auch berechtigt, am Sitz oder an der Niederlassung des Bestellers zu klagen. Der Besteller verzichtet ausdrücklich auf den eigenen Gerichtsstand an seinem Sitz oder seiner Niederlassung sowie auf andere Gerichtsstände.

11. Anwendbares Recht

  • 11.1 Die Vertragsparteien unterstellen ihre Rechtsbeziehungen dem schweizerischen Recht. Dieses ergänzt den Vertrag und die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ist in jedem Fall ausdrücklich wegbedungen. Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/”

Januar 2010